Darum haben wir die Bürgerinitiave gegründet

Offizielle Einweihung des 4. Abschnittes der K8 — und keiner kommt vorbei

Hervorgehoben

Hallo an alle, die noch zuhören und zusehen möchten, wie der aktuelle Status der Fertigstellung der Kreisstrasse 8 (K8) mit Freigabe des 4. Bauabschnittes in der Realität ausschaut.

Bitte die neuen Video-Sequenzen hierzu anschauen — und staunen: es gibt kaum Fahrzeuge, die hier längs fahren! … wie ja auch immer schon von der Bürgerinitiative vorab festgestellt.

Dazu muss man sagen, dass derzeitig sogar die Abzweigung nach Tarup – und somit die Ortsdurchfahrt – komplett gesperrt ist. D.h., derzeit müsste hier eigentlich ein deutlich höheres Verkehrsaufkommen stattfinden, da kein Auto nach Tarup hinein fahren kann bzw. die Ortsdurchfahrt in Richtung Adelbylund und/oder Engelsby nutzen kann — alle Autos müssen die K8 nutzen.

…und trotzdem…nahezu kein Verkehrsaufkommen (mit Ausnahme des morgendlichen und abendlich Berufsverkehrs — aber auch dann .. nicht ansatzweise die für die Enteignung prognostizierten Mengen von Fahrzeugen.

Es scheint sich also zu bewahrheiten: der 4. Bauabschnitt der K8 wird vor allem dazu benötigt, neue Baugebiete zu erschliessen. Die K8 dient also vor allem als Erschliessungs-Strasse und nicht als Umgehungsstrasse.

…und damit ist der Enteignungsgrund der Stadt Flensburg nicht wahr; es sollte nämlich „zum Wohle der Allgemeinheit“ eine Verkehrsberuhigung im Ortskern Tarup erzwungen werden sowie angebliche Gefährdungspunkte im Ortskern vermieden werden. Dieses ist – und das zeigt auch der u.a. Artikel aus dem Flensburger Tageblatt – aber gar nicht gegeben.

Hervorgehoben

Gegenüberstellung von Argumenten zum 4. Bauabschnitt der Kreisstraße 8 („K8“)

Die Stadt Flensburg besteht weiterhin auf die Enteignung des Bauern Knop zugunsten eines nicht nachvollziehbaren Allgemeinwohls (s.u.).

Zudem beharrt sie auf die Vorzeitige Besitzeinweisung der Flächen, um auf eigenes Risiko (und das der Flensburger Steuerzahler!) den 4. Bauabschnitt rechtswidrig bis zum 31.12.2019 fertigzustellen, obwohl das Landesministerium für Strassenbau & Verkehr am 18.Oktober 2017 der Stadtverwaltung das Folgende schriftlich zu einer Alternativen Planung erklärt hat:

„Da hierbei die bisherigen Fördertatbestände erhalten bleiben sollen, wäre für diesen Fall GRUNDSÄTZLICH auch die Förderung des 4. Bauabschnittes der K8 in einem geänderten Trassenverlauf aus diesen neuen Fördermitteln denkbar.“

Zudem wird mitgeteilt, dass „gemäß Koalitionsvertrag … diese Mittel auch NACH 2019 in mindestens gleicher Höhe für die bisherige Zweckbindung zur Verfügung stehen.“ … und dass “ eine baldige Novellierung des GVFG-SH angestrebt“ wird.

WARUM DANN BITTE DIE VORZEITIGE BESITZEINWEISUNG MIT DEM FÖRDERUNGSENDE 31.12.2019 ARGUMENTIEREN???  Das MUSS dem Gericht doch auch auffallen!!

Alle weiteren Details zu unser Sicht des laufenden Verfahrens sind im angehängten Dokument nachzulesen. Nachfolgend 2 Auszüge der 10 Punkte:

Enteignung    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 14  (Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html)

  • Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. (…)
  • Eigentum verpflichtet. (…)
  • Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. (…)

Argumentation der Stadt Flensburg zum Allgemeinwohl:

„Die Verringerung des Durchgangsverkehrs in der Ortsdurchfahrt Tarup ist ein gewichtiges städtebauliches Argument. Hierbei sind nicht nur die Verkehrszahlen zu berücksichtigen, sondern auch die Verkehrssicherheit, da durch die Umfahrung zwei Gefahrenstellen im Verlauf der Taruper Hauptstr. vermieden werden. Auch die Vorbereitung der Erschließung neu auszuweisender Wohngebiete ist ein nach § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB bei der Bauleitplanung besonders zu berücksichtigender Belang.“                        

(Quelle: Stadt Flensburg, Beschlussvorlage RV-144/2017, Ratsinfo )

Grundsatzdarstellung

Da eine Enteignung, d. h. der Eingriff in das grundgesetzlich in Art. 14 GG garantierte Grundrecht auf Eigentum „nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig“ ist, müssen die Bedingungen für eine Enteignung geklärt sein. Die Bedingung für die Enteignung darf nicht bloß in „falschen Annahmen von Verkehrsmengen“ sowie der der „Erschließung von Wohngebieten“ im Siedlungsraum Groß-Tarup liegen. Eigentum darf nicht einfach bloß für anderes Wohneigentum enteignet werden, denn sonst könnte Stadtplanung unter dem Vorwand der „Nahverdichtung“ auch ungenutzte Grundstücke beschlagnahmen, was aber nicht grundgesetzkonform ist und deshalb auch nicht praktiziert wird.              (Quelle:, aus Ratsversammlung zu 144/2017 :  Beschlussvorlage WiF 09_11_2017_1.Erg vom 09.11.2017)

Aufgrund der per Gesetz angestrebten, massiven Einschränkung von Grundrechten muss nach Art. 19 GG Grundgesetz „das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten“ . Somit ist also auch zu klären, warum nach Baugesetzbuch eine Enteignung betrieben worden ist, welche in einem Planfeststellungsverfahren zur Abwägung hätte gebracht werden müssen.  Seit 24.09.2015 heißt es in dem derzeit zugrunde liegenden Strassen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein:  „Für den Bau oder die Änderung von Kreis- und Gemeindestraßen sowie von sonstigen öffentlichen Straßen ist ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen, wenn ein Enteignungsverfahren notwendig ist…“

Alle weiteren Details zu unser Sicht des laufenden Verfahrens sind im angehängten Dokument nachzulesen:

20180404_Argumentation gegen 4BA K8

  • „Eine weiter südlich liegende Trasse wäre auch wegen dort bestehender Wohnbebauung nicht möglich.“ Zitat Fr. OB Lange auf Nachfrage zum Status der Trassenverlegung an das südliche Knick Ende, im Hauptausschuss, 07.11.2017.
    1. jedoch hat Fr. Lange genau diesen Verlauf in dem sog. „Küchentischgespräch“ mit Bauer Knop doch so Medien-wirksam am 02.08.2017 als Vereinbarung zu erzielen versucht.
    2. Hier sollte vereinbart werden, dass die „derzeitige Trassenplanung der K8 bezogen auf die Hauskoppel soweit nach Süden verschoben wird, dass der südliche Lärmschutzwall am südlichen Knick der Hauskoppel durchschlägt“
    3. Genau hierzu wäre Bauer Knop doch zum Verkauf einiger seiner Flächen bereit gewesen
      1. wieso konnte man sich dann seitens der Stadt hierzu nicht mehr erinnern?
      2. wieso so ein Geheimnis um diesen (ggf. gar nicht gewollten?) Vorschlag der Fr. OB Lange machen?
      3. wieso nicht konkrete Verhandlungen einleiten und darauf basierende rechtsverbindliche Angebote erzeugen?
      4. „Leider“ konnte diese Vereinbarung dem Bauern Knop auch nach 2-wöchiger Nachfrage nicht zugestellt werden, so dass er diese widerrufen musste (Fr. Lange war nicht erreichbar, Hr. Brüggemann als 2. OB wusste wohl von nichts)
      5. Ironischerweise wurde diese „Vereinbarung“ dann wohl nachträglich zur „Vereinbarung zur Prüfung der Planung“ dekradiert – aber Bauer Knop wurde diesbzgl. vor dem Enteignungskommissar der Buhmann zugeschoben
      6. Letztlich ist diese Aussage von Fr. Lange nicht zutreffend, denn es wäre bei Trassenverlegung zum Knick hin weit mehr Abstand vorhanden zur Wohnbebauung des Neubaugebietes Groß-Tarup als der Abstand des derzeitig geplanten Trassenverlaufes zu den Anwohnern der Dorfstrasse / Hof des Bauern Knop.
      7. siehe oben, Schreiebn vom Landesministerium für Strassenbau & Verkehr am 18.Oktober 2017 !!

(Quelle: Niederschrift über die 74. Sitzung des Hauptausschusses am Dienstag, 07.11.2017)

Stefan Hufe … für die Bürgerinitiave Tarup und das Wohl von Ingo Knop

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Beurteilung & Stellungnahme nach Gerichtstermin zur „Vorzeitigen Besitzeinweisung“

In dem Verfahren „Knop, I. / Stadt Flensburg u.a. wg. Enteignung“ wurde am 12. März ein Verhandlungstermin bestimmt, zur Güteverhandlung mit anschliessendem Haupttermin.

In dieser Verfügung ging es jedoch NUR um den Widerspruch des Bauern Ingo Knop gegen die vorzeitige Besitzzuweisung;  also nicht um die Enteignung in Gänze sondern nur darum, der Stadt Flensburg die Möglichkeit einzuräumen, dass Grundstück VOR der gerichtlichen Enteignungsklärung auf komplett eigenes Risiko zu bebauen!

Eine Urteilsverkündung in der eigentlichen Sache, der Enteignung der Flächen, wird nach Aussage des Enteignungskommissars mindestens 2,5- 3 Jahre dauern.

Wie im Flensburger Tageblatt vom 13. März (Link zum Artikel) korrekt nachzulesen ist, wurde die „ Entscheidung über Rechtmäßigkeit der vorzeitigen Einweisung vertagt: Kieler Gericht will von der Stadt Flensburg erst Beleg über den drohenden Verlust der Fördermittel sehen“   (Quelle: https://www.shz.de/19319821 ©2018)

Auch wie die Artikel-Überschrift „Zeitdruck nur geträumt?“ korrekt vermittelt, konnte die Stadtverwaltung selbst zu diesem Gerichtstermin nicht darlegen, dass es verbindliche Vorgaben seitens des Wirtschaftsministeriums über“millionenschwere Rückzahlungsforderungen des Landes über geleistete Fördermittel“ gibt.

Aber genau damit begründet die Stadt ihren Eilbedarf, dass sie nämlich das Projekt bis Ende 2019 abgerechnet haben muss. Die Stadtverwaltung um Frau Lange hat nun 5 Wochen Zeit, diese Klarheiten vom Wirtschaftsministerium zu erhalten — wie das wohl ausgehen wird?!

Die Stadtverwaltung Flensburg hat sich nicht gerade mit Ruhm bekleckert, in dem sie nicht einmal ihr Hauptargument vor Gericht belegen konnte – wenn doch man sagen muss, dass die Kammer generell wohl den „Argumenten der Stadt auch in diesem Termin wieder den Vorzug gab“. (Quelle: https://www.shz.de/19319821 ©2018)
Es wird somit langwierig & schwer bleiben für Bauer Knop, gegen den schier übermächtigen Gegner aus Stadtverwaltung & Landesbehörden seine verbrieften Rechte nach Grundgesetz Art. 14, Abs. (1) „Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.“ zu verteitigen.

Wir glauben an das Recht…und an Ingo, der nichts, aber auch absolut NICHTS verkehrt gemacht hat und hier in einer Art Präzedenzfall enteignet werden soll… oder wie es Rebekka Kleine, Sprecherin des Kieler Landgerichtes um so treffender formuliert hat: „Ein so massiver Eingriff ins Eigentum ist zum Glück sehr selten. Wir verfolgen den Flensburger Fall daher mit sehr großem Interesse.“  (Quelle: https://www.shz.de/19272236 ©2018)

Bitte lesen Sie hier auch unsere Stellungnahme zu dem Verfahren, ebenso im Flensburger Tageblatt vom 14. März 2018 erschienen:

Atempause für Bauer Knop

Die Bauarbeiten vor der Haustür von Bauer Knop werden nächste Woche beginnen – die Entscheidung über die vorzeitige Besitzeinweisung ist für den 9. Mai 2018 festgelegt und das eigentliche Enteignungsverfahren wird noch Jahre dauern – eine wünschenswerte Atempause?
Drei Angebote liegen zur Zeit der Stadt Flensburg vor – aber ein Bemühen der Stadt Flensburg konkrete Verhandlungen durchzuführen gibt es nicht. Die verabredete Überprüfung einer Alternativtrasse, das Ergebnis der sogenannten „Küchentisch-diplomatie“ zwischen Frau OB Lange und dem Bauer Ingo Knop aus dem Sommer 2017, hat die Stadt schnell unter den „Küchentisch“ fallen lassen, auch wenn das Gegenteil behauptet wird!
Zur gestrigen, vor der Hauptverhandlung festgesetzten „Güteverhandlung“, erschien der Vertreter der Stadt Flensburg ohne Vollmacht und ohne Angebot! Und über Umfang der Rückzahlungen bereits geleisteter Fördermittel und den bestehenden Zeitdruck bei der Beantragung von Fördermitteln konnte oder wollte die Stadt Flensburg keine konkreten Aussagen machen.
„Die Streitparteien hätten Zeit einen anderen Ausweg als die Enteignung zu finden“ – die Stadt Flensburg will aber diesen anderen Ausweg nicht!
Die Stadt Flensburg kann aber und wird warten…und die Bagger können und dürfen beginnen!
Am 09. Mai ist die Kommunalwahl vorbei – hoffentlich erinnern sich die Flensburger BürgerInnen rechtzeitig daran, welche Parteien die Enteignung forciert haben!
Am 09. Mai ist auch der Bundesparteitag der SPD vorbei – und hoffentlich erinnert jemand die SPD Delegierten vorher daran, dass für die basisnahe Frau OB Lange die Vorbereitung des Parteitages wichtiger war als das eigentlich von ihr vor der Presse so schnell gewünschte Gespräch mit der Bürgerinitiative Tarup!

 

 

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Wussten Sie, dass..

Wussten Sie, dass

– Eigentum gemäß dem Grundgesetz Artikel 14 nur „zum Wohle der Allgemeinheit“ enteignet werden darf?

– gemäß Straßen- und Wegegesetz bei einer Enteignung seit September 2015 zwingend das Planfeststellungsverfahren vorgeschrieben ist? Die Stadt hat 2016/2017 lediglich einen Bebauungsplan zur Grundlage der Enteignung herangezogen.

– neben dem 4. Bauabschnitt weitere Baugebiete geplant sind? Der Weiterbau der K 8 dient der Erschließung dieser Baugebiete. Da eine Enteignung aber nicht wegen der Erschließung von Baugebieten durchgeführt werden darf, wird dieser Sachverhalt offiziell verschwiegen.

– die für die Beantragung der Fördermittel durch die Stadt Flensburg genannten Verkehrsbelastungszahlen nicht denen der letzten Verkehrszählung 2016 entsprechen?

– eine Entlastung des Straßenverkehrs im Dorfkern von Tarup schon längst stattgefunden hat?

Was man über das „Geld“ wissen sollte:

-dass die Stadt Flensburg dem Bauern Knop nie ein justiziables Angebot unterbreitet hat und auch keine Angebote protokolliert sind!

– dass die vermeintlichen Angebote der Stadt Flensburg für Bauer Knop maximal zwischen 7-10 € je qm betrugen, wobei der Preis seit 2009 nicht erhöht wurde! Der Verkauf der Grundstücke zwischen Bahndamm und Hochfelder Landstraße erbrachte den Tastruper Bauern bis zu 25 €/ qm.

– dass Landwirte bis zu 50% Steuern auf den Erlös beim Verkauf von Ländereien bezahlen müssen (die Stadt Flensburg bezeichnete die Preisvorstellungen des Bauern Knop als „utopisch und realitätsfremd“)!

Unterschreiben Sie unsere Unterschriftenliste oder geben Sie Ihre Unterschrift per Online Petition ab. Link zur Online Petition

Seien Sie mit uns gegen die Enteignung!

Suchen Sie den Kontakt, haben Anregungen oder wollen Sie sich einbringen? Gerne hier über das Kontaktformular oder auch direkt via mail an BI-Tarup@web.de

 

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Quelle: https://www.e-recht24.de

Gegendarstellung zum sog.“Faktencheck“ der Stadt Flensburg

Auf unserer Seite K8 Situation haben wir den sogenannten Faktencheck der Stadt Flensburg (http://www.flensburger-stadtanzeiger.de/news/k8-faktencheck.html) bereits deutlich kommentiert bzw. widerlegen können.

Hier nun – vor allem auch für die immer zahlreicheren Anfragen der überregionalen Presse – unsere Darstellung der Fakten als download-fähiges pdf.

20180222 Faktencheck mit Gegendarstellung

 

Stellungnahme zur „Je suis“- Kampagne

Man tappt aber auch in jede Falle … und wer einen Fehler macht und ihn
nicht korrigiert, macht einen zweiten

Als im Herbst in den Diskussionsforen im Internet eine Solidaritätswelle für uns
und auch das „je suis …“ auftauchte, hat mir das neben meinen negativen
Gefühlen in der Sache wieder Mut gemacht. Damit habe ich es
zugegebenermaßen kurzsichtig für uns aufgegriffen. Ich sehe ein, dass ich etwas
Eigenes für uns hätte entwickeln müssen. Es war nicht meine Absicht, das
Entsetzliche oder die Solidarität im Zusammenhang mit „je suis Charlie“ zu
degradieren und bitte alle Menschen um Verzeihung, denen ich mit meiner
Handlung zu nahe getreten sein sollte.

… es geht doch nur ums Geld?

Ja, für die Stadt geht es ums Geld: ums Fördergeld und den Profit aus dem
Riesengeschäft, welches sich die Stadt durch das Land von Ingo Knop erhofft
hatte; die Illusion, dass auch für Bauland enteignet werden könne, konnte zum
Glück aufgelöst werden.
Um was es hier geht, entscheidet letztendlich wohl jeder für sich selbst. Für mich
und nach meiner Wahrnehmung für unsere ganze Familie geht es um
LEBENsraum, LEBENswerk und LEBENswert, welche mittels Enteignung quasi
zerstört werden sollen für eine Straße, die inzwischen überflüssig ist.
Die Solidarität der 350 Menschen, die am Samstag auf die Koppel gekommen
sind, und auch der vielen Menschen, die sich anschließend noch gemeldet und
um die Wiederholung der Aktion gebeten haben, gibt mir das Gefühl, dass ich
und wir mit unseren Wertvorstellungen nicht alleine stehen.
Frauke Knop

Online Petition

Bürgerinitiative Unterschriften online

macht mit und unterstützt die Bürgerinitiative Tarup: „Ich bin gegen die Enteignung von Landwirt Ingo-Willi Knop“

Wir sind für einen sofortigen Baustopp der Kreisstraße 8!

Wir sind für die Aufnahme von Gesprächen zu altenativen Möglichkeiten, für transparente Informationen und für eine bürgerfreundliche Straßenplanung.

Wir sind gegen die unnütze Naturzerstörung und gegen die Verschwendung von Steuergeldern!