Beurteilung & Stellungnahme nach Gerichtstermin zur „Vorzeitigen Besitzeinweisung“

In dem Verfahren „Knop, I. / Stadt Flensburg u.a. wg. Enteignung“ wurde am 12. März ein Verhandlungstermin bestimmt, zur Güteverhandlung mit anschliessendem Haupttermin.

In dieser Verfügung ging es jedoch NUR um den Widerspruch des Bauern Ingo Knop gegen die vorzeitige Besitzzuweisung;  also nicht um die Enteignung in Gänze sondern nur darum, der Stadt Flensburg die Möglichkeit einzuräumen, dass Grundstück VOR der gerichtlichen Enteignungsklärung auf komplett eigenes Risiko zu bebauen!

Eine Urteilsverkündung in der eigentlichen Sache, der Enteignung der Flächen, wird nach Aussage des Enteignungskommissars mindestens 2,5- 3 Jahre dauern.

Wie im Flensburger Tageblatt vom 13. März (Link zum Artikel) korrekt nachzulesen ist, wurde die „ Entscheidung über Rechtmäßigkeit der vorzeitigen Einweisung vertagt: Kieler Gericht will von der Stadt Flensburg erst Beleg über den drohenden Verlust der Fördermittel sehen“   (Quelle: https://www.shz.de/19319821 ©2018)

Auch wie die Artikel-Überschrift „Zeitdruck nur geträumt?“ korrekt vermittelt, konnte die Stadtverwaltung selbst zu diesem Gerichtstermin nicht darlegen, dass es verbindliche Vorgaben seitens des Wirtschaftsministeriums über“millionenschwere Rückzahlungsforderungen des Landes über geleistete Fördermittel“ gibt.

Aber genau damit begründet die Stadt ihren Eilbedarf, dass sie nämlich das Projekt bis Ende 2019 abgerechnet haben muss. Die Stadtverwaltung um Frau Lange hat nun 5 Wochen Zeit, diese Klarheiten vom Wirtschaftsministerium zu erhalten — wie das wohl ausgehen wird?!

Die Stadtverwaltung Flensburg hat sich nicht gerade mit Ruhm bekleckert, in dem sie nicht einmal ihr Hauptargument vor Gericht belegen konnte – wenn doch man sagen muss, dass die Kammer generell wohl den „Argumenten der Stadt auch in diesem Termin wieder den Vorzug gab“. (Quelle: https://www.shz.de/19319821 ©2018)
Es wird somit langwierig & schwer bleiben für Bauer Knop, gegen den schier übermächtigen Gegner aus Stadtverwaltung & Landesbehörden seine verbrieften Rechte nach Grundgesetz Art. 14, Abs. (1) „Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.“ zu verteitigen.

Wir glauben an das Recht…und an Ingo, der nichts, aber auch absolut NICHTS verkehrt gemacht hat und hier in einer Art Präzedenzfall enteignet werden soll… oder wie es Rebekka Kleine, Sprecherin des Kieler Landgerichtes um so treffender formuliert hat: „Ein so massiver Eingriff ins Eigentum ist zum Glück sehr selten. Wir verfolgen den Flensburger Fall daher mit sehr großem Interesse.“  (Quelle: https://www.shz.de/19272236 ©2018)

Bitte lesen Sie hier auch unsere Stellungnahme zu dem Verfahren, ebenso im Flensburger Tageblatt vom 14. März 2018 erschienen:

Atempause für Bauer Knop

Die Bauarbeiten vor der Haustür von Bauer Knop werden nächste Woche beginnen – die Entscheidung über die vorzeitige Besitzeinweisung ist für den 9. Mai 2018 festgelegt und das eigentliche Enteignungsverfahren wird noch Jahre dauern – eine wünschenswerte Atempause?
Drei Angebote liegen zur Zeit der Stadt Flensburg vor – aber ein Bemühen der Stadt Flensburg konkrete Verhandlungen durchzuführen gibt es nicht. Die verabredete Überprüfung einer Alternativtrasse, das Ergebnis der sogenannten „Küchentisch-diplomatie“ zwischen Frau OB Lange und dem Bauer Ingo Knop aus dem Sommer 2017, hat die Stadt schnell unter den „Küchentisch“ fallen lassen, auch wenn das Gegenteil behauptet wird!
Zur gestrigen, vor der Hauptverhandlung festgesetzten „Güteverhandlung“, erschien der Vertreter der Stadt Flensburg ohne Vollmacht und ohne Angebot! Und über Umfang der Rückzahlungen bereits geleisteter Fördermittel und den bestehenden Zeitdruck bei der Beantragung von Fördermitteln konnte oder wollte die Stadt Flensburg keine konkreten Aussagen machen.
„Die Streitparteien hätten Zeit einen anderen Ausweg als die Enteignung zu finden“ – die Stadt Flensburg will aber diesen anderen Ausweg nicht!
Die Stadt Flensburg kann aber und wird warten…und die Bagger können und dürfen beginnen!
Am 09. Mai ist die Kommunalwahl vorbei – hoffentlich erinnern sich die Flensburger BürgerInnen rechtzeitig daran, welche Parteien die Enteignung forciert haben!
Am 09. Mai ist auch der Bundesparteitag der SPD vorbei – und hoffentlich erinnert jemand die SPD Delegierten vorher daran, dass für die basisnahe Frau OB Lange die Vorbereitung des Parteitages wichtiger war als das eigentlich von ihr vor der Presse so schnell gewünschte Gespräch mit der Bürgerinitiative Tarup!

 

 

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