Wussten Sie, dass
– Eigentum gemäß dem Grundgesetz Artikel 14 nur „zum Wohle der Allgemeinheit“ enteignet werden darf?
– gemäß Straßen- und Wegegesetz bei einer Enteignung seit September 2015 zwingend das Planfeststellungsverfahren vorgeschrieben ist? Die Stadt hat 2016/2017 lediglich einen Bebauungsplan zur Grundlage der Enteignung herangezogen.
– neben dem 4. Bauabschnitt weitere Baugebiete geplant sind? Der Weiterbau der K 8 dient der Erschließung dieser Baugebiete. Da eine Enteignung aber nicht wegen der Erschließung von Baugebieten durchgeführt werden darf, wird dieser Sachverhalt offiziell verschwiegen.
– die für die Beantragung der Fördermittel durch die Stadt Flensburg genannten Verkehrsbelastungszahlen nicht denen der letzten Verkehrszählung 2016 entsprechen?
– eine Entlastung des Straßenverkehrs im Dorfkern von Tarup schon längst stattgefunden hat?
Was man über das „Geld“ wissen sollte:
-dass die Stadt Flensburg dem Bauern Knop nie ein justiziables Angebot unterbreitet hat und auch keine Angebote protokolliert sind!
– dass die vermeintlichen Angebote der Stadt Flensburg für Bauer Knop maximal zwischen 7-10 € je qm betrugen, wobei der Preis seit 2009 nicht erhöht wurde! Der Verkauf der Grundstücke zwischen Bahndamm und Hochfelder Landstraße erbrachte den Tastruper Bauern bis zu 25 €/ qm.
– dass Landwirte bis zu 50% Steuern auf den Erlös beim Verkauf von Ländereien bezahlen müssen (die Stadt Flensburg bezeichnete die Preisvorstellungen des Bauern Knop als „utopisch und realitätsfremd“)!
Unterschreiben Sie unsere Unterschriftenliste oder geben Sie Ihre Unterschrift per Online Petition ab. Link zur Online Petition
Seien Sie mit uns gegen die Enteignung!
Suchen Sie den Kontakt, haben Anregungen oder wollen Sie sich einbringen? Gerne hier über das Kontaktformular oder auch direkt via mail an BI-Tarup@web.de